- Allgemeines
Für Abwicklung und Erfüllung aller Aufträge gelten nachfolgende Bedingungen, wenn wir nicht besondere Vereinbarungen schriftlich anerkennen. Widersprechende Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns nicht verbindlich, auch wenn wir deren Inhalt nicht abgelehnt haben.
- Lieferungsumfang
Dazu ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung massgebend. Mündliche Abmachungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
- Preise
EXW Schötz unverpackt gemäss Incoterms 2000.
Veränderte Währungsverhältnisse sowie Lohn- und Materialkosten-Aufschläge berechtigen zu einer den neuen Verhältnissen entsprechenden Preiserhöhung. Diese muss bis spätestens vier Wochen vor Auslieferung dem Besteller mitgeteilt werden.
- Zahlung
Gemäss Auftragsbestätigung. Bei Überschreiten des vereinbarten Zahlungstermins behalten wir uns das Recht vor, Verzugszins zu berechnen.
- Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen behalten wir uns das Eigentum am Lieferungsgegenstand vor.
- Lieferzeit
Fristüberschreitungen geben dem Besteller nicht das Recht, Ersatzansprüche irgendwelcher Art zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten.
- Transport
Die Ware reist nach Verlassen des Werkes auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch bei Franko-Lieferung.
- Garantie
a) Diese erstreckt sich auf die Dauer eines Jahres ab Fakturadatum.
b) Sie bezieht sich auf Material- und Fabrikationsfehler und den daraus eventuell
entstehenden Schäden am Lieferungsgegenstand selbst. Arbeitsleistungen sind
ausgeschlossen.
c) Für gelieferte Ersatzteile besteht sie nur bis zum Ablauf der Garantiefrist der
ursprünglichen Lieferung. Auf Garantie ersetzte Bestandteile sind uns franko zu
retournieren.
- Rücktrittsrecht
Bei höherer Gewalt oder bei nachträglich sich einstellender Unmöglichkeit der Ausführung des Auftrages steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Die Mitteilung an den Besteller hat sofort nach Erkenntnis der Sachlage zu erfolgen. Schadenersatzansprüche wegen eines solchen Rücktrittes sind ausgeschlossen.
- Gerichtsstand
Ist in jedem Fall Schötz (Schweiz), auch für Lieferungen unserer Zweigwerke. Bei allen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit unserer Lieferung findet bedingungslos das schweizerische Recht Anwendung.
- Verbindlichkeit
Mit der Anerkennung der Auftragsbestätigung akzeptiert der Besteller vorbehaltlos diese Verkaufsbedingungen.
Haftungsausschluss (PDF Version)
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